PTB: Wegbereiter für eichrechtskonforme Lösungen beim bidirektionalen Laden
Das Gesamtvorhaben BiFlex-Industrie hat zur Aufgabe, die direkte Nutzung rückspeisefähiger Fahrzeugflotten für Unternehmen inklusive der energiewirtschaftlichen Geschäftsmodelle herauszuarbeiten und zu demonstrieren. Abgesehen von der rückspeisefähigen Technik auf der Ladesäulen- wie auch der Fahrzeugseite sind ebenso Anreizmechanismen notwendig, damit der Anwender sein Fahrzeug für die bidirektionale Funktionalität zur Verfügung stellt und etwaige zusätzliche Alterungs- und Abnutzungsprozesse seiner Hardware in Kauf nimmt. Werden Messwerte bei der Lieferung von Elektrizität als Grundlage für die Anreizmechanismen und damit für den geschäftlichen Verkehr herangezogen, sind die Messwerte unweigerlich vom Eichrecht betroffen und müssen eichrechtskonform erfasst werden. Anforderungen an Messgeräte werden im MessEG und der MessEV definiert, jedoch gilt das Mess- und Eichgesetz für eine Vielzahl verschiedener Messgeräte und lässt den Herstellern durch seine Innovationsoffenheit zusätzlichen Spielraum in der Umsetzung der Anforderungen. Dies bedingt eine generische Formulierung der Anforderungen, wodurch eine klare Ableitung von notwendigen Funktionalitäten zur Erfüllung des Eichrechts für die Hersteller mitunter herausfordernd ist.
Unsere Ziele im Forschungsprojekt
Damit für die beteiligten Akteure, wie Hersteller von Ladeeinrichtungen, Konformitätsbewertungsstellen und die Marktaufsicht die Zertifizierung und Überwachung von bidirektionalen Ladeeinrichtungen kein Neuland wird und jede Instanz selbständig Erfahrungen sammeln muss, sollen im Rahmen dieses Projektes die ersten Erfahrungen mit der Funktionalität des bidirektionalen Ladens von Elektrofahrzeugen im eichrechtlichen Kontext gesammelt werden. Ziel ist es, durch den parallellaufenden Erfahrungsaustausch mit allen relevanten Stellen, sowie durch das schriftliche Festhalten und Publizieren der Erfahrungen, eine breite Wissensbasis zu schaffen. Diese Basis schafft die Möglichkeiten, dass:
- die Hersteller bereits in der Entwicklungsphase eichrechtliche Belange berücksichtigen,
- die Konformitätsbewertungsstellen Prüfprozesse für diese Funktionalität im Vorfeld definieren,
- die Marktaufsicht zur Erfüllung der Prüfbarkeit im Feld notwendige Eigenschaften der Ladeeinrichtung bereits in diese Wissensbasis einbringt.